Wichtige Informationen zum BGH-Urteil zum Sortenschutz – Auswirkungen auf die Anlieferung von Erntegut
Das neue Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 28.11.2023 (Az. X ZR 70/22) bringt weitreichende Änderungen für die gesamte Landwirtschaft mit sich. Als Agrarhandelshaus sind auch wir von den neuen Anforderungen betroffen: Künftig dürfen wir nur noch Erntegut annehmen, das sortenschutzrechtlich einwandfrei erzeugt wurde.
Was bedeutet das für Sie als Landwirt?
Sie müssen nachweisen, dass Ihr Erntegut aus Z-Saatgut oder ordnungsgemäßem Nachbau stammt – andernfalls ist eine Anlieferung nicht möglich.
Dazu gibt es zwei Optionen:
- Online-Bescheinigung über die STV
- Ausgefüllte Erklärung zum Erntegut (PDF im Beitrag verlinkt)
Wichtig: Fristen beachten! Die Nachbauerklärung muss bis zum 30.06.2025 erfolgen, die unterschriebene Erklärung zum Erntegut muss uns spätestens bis 23.06.2025 vorliegen.
Das vollständige Informationsschreiben mit allen Details und Formularen finden Sie hier als PDF:
Für Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Ihr Team von LUDWIG ZEHNER Agrarhandel GmbH & Co.KG